AVLB (AGB’s)

Allgemeines

  1. Die folgenden AVLB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („Verbraucher“ bzw „Unternehmer“).
  2. Die Preise gelten ab Baumschule/Lager in A-4962 Mining, Untersunzing 7, in EURO (€) zuzüglich gesetzlicher MwSt.
  3. Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, können nur gegen Vorauskasse bzw bei Warenlieferungen nur gegen Nachnahme ausgeführt werden.
  4. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Über den angebotenen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen und/oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen, was auch durch tatsächliche Ausführung der Bestellung erfolgen kann. Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird automatisch durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Unwirksamkeit auf ein im Vertrag festgelegtes Maß der Leistung oder Zeit bezieht. Entsprechendes gilt im Falle von Vertragslücken.

Versand, Gefahrübergang und Verpackung

  1. Der etwaige Versand bzw die Lieferung ab dem Erfüllungsort geschieht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr beim Versendungskauf mit der Ablieferung der Waren an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten auf den Verbraucher über. Die Gefahr geht aber in jedem Fall spätestens dann auf den Kunden über, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug gerät.
  2. Die Verpackung wird sachgemäß und sorgfältig ausgeführt. Stückgutsendungen sind stets fest zu verpacken.
  3. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, bei Hingabe von Schecks und Wechsel bis zu deren Einlösung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Unser Eigentumsvorbehalt geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferte Ware (auch allenfalls bis zu deren Weiterveräußerung vorübergehend) auf seinem oder fremdem Grundbesitz einpflanzt. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Bei der Vermischung der gelieferten Ware mit anderen, gleichartigen Waren, welche stets im Namen und im Auftrag für uns erfolgt, erwerben wir in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware für die Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes das Miteigentum an den vermischten Waren. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung unserer Ansprüche ist unzulässig. Sollte dem zuwider eine Weiterveräußerung erfolgen, tritt der Kunde schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des uns nicht bezahlten Preises an uns ab, ohne dass es einer weiteren besonderen Abtretungserklärung bedarf und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an.

Lieferpflicht und Teillieferungen

  1. Wenn durch Wetterkatastrophen, Hagel, Frost-, Dürreschäden oder durch andere Fälle höherer Gewalt sowie wegen Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder sonstiger von uns nicht verschuldeter Behinderung die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht worden ist bzw nur im Wege einer Ersatzbeschaffung unsererseits von dritter Seite möglich wäre, so entfällt die Lieferungspflicht. Wir sind in diesem Falle nach unserer – binnen angemessener Frist zu treffenden – Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten.
  2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Sollten wir Teillieferungen vornehmen, so sind diese vom Kunden anzunehmen. Teillieferungen werden aliquot in Rechnung gestellt und sind ungeachtet etwaiger ausstehender Lieferungen zu bezahlen.

Gewährleistung

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen werden in der vereinbarten bzw im Angebot beschriebenen Qualität erbracht. Branchenübliche und/oder unvermeidbare Abweichungen (zB in Qualität, Farbe, Maße, wie Länge, Breite, Tiefe) der gelieferten Ware gegenüber den Produktbeschreibungen auf unserer Website und/oder unseren Preislisten bzw Katalogen stellen keinen Mangel dar. Insbesondere sind Maße von Waren nur annähernd angegeben, wobei kleinere Abweichungen (bis +/- 10%) keinen Mangel darstellen. Für Mängel haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach Maßgabe der Bestimmungen der Punkte 12. bis 19.
  2. Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen.
  3. Für Sortenechtheit wird – egal aus welchem Rechtsgrund – nur im Wege des Geldersatzes bis höchstens zum Rechnungsbetrag eingestanden. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden oder uns zumindest krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  4. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
  5. Der Unternehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Auslieferung zu überprüfen. Offene Mängel – auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften – sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.
  6. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  7. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Waren. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein halbes Jahr ab Ablieferung der Waren.
  8. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinne ab. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

Anspruch des Kunden bei Leistungsverzug

  1. Ist ein Leistungstermin vereinbart und sind wir nicht in der Lage, aus welchen Gründen auch immer, zeitgerecht zu leisten, so hat uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen einzuräumen. Solange eine derartige schriftliche Fristsetzung nicht erfolgt ist, bleibt es dem Kunden verwehrt vom Vertrag zurückzutreten. Die Regelungen gemäß den obigen Punkten 10. und 11. bleiben hiervon unberührt.

Haftungsbeschränkung und –freistellung

  1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit.
  2. Unsere Haftung für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ist unsere Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Der Unternehmer hat stets unser Verschulden und den Verschuldensgrad nachzuweisen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden. Ebenso, wenn der Schaden aus Gefahren resultiert, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
  4. Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.

Kompensationsverbot

  1. Es bleibt dem Kunden verwehrt, Ansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes gegen unsere Preisforderung aufrechnungsweise geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden wären von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt, spätestens binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird Verzinsung ab Fälligkeit mit 14% p.a. vereinbart. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Skonto und sonstige Abzüge sind nicht zulässig.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der etwaigen Eintreibung unserer Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferpflicht ist Baumschule/Lager in A-4962 Mining, Untersunzing 7. Erfüllungsort für alle sonstigen wechselseitigen Pflichten ist unser Firmensitz in A-4943 Geinberg, Winten 1a.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für A-4910 Ried/Innkreis örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
  3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gadermair Forst.Pflanzen.Pflege. - Komplettanbieter für Aufforstungen