Alle im österreichischen Forstlichen Vermehrungsgut Gesetz (FVG) geregelten Baumarten sind zertifiziert.

Saatgut darf nur aus anerkannten Saatgutbeständen gesammelt werden. Die Saatguternte muss der Forstbehörder rechtzeitig angezeigt werden und das Forstaufsichtsorgan (Bezirksförster) ist bei der Saatguternte als Kontrollorgan dabei.
Von jedem beernteten Baum wird eine sog. Rückstellprobe gezogen, die an das Bundesamt für Wald (BFW) zusammen mit dem Ernteprotokoll (Stammzertifikat) gesendet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann jede verkaufte Forstpflanzen mit Stammzertifikatsnummer überprüft und bis zum Erntebestand zurückverfolgt werden.
Diese System ist europaweit einzigartig. Was in anderen europäischen Ländern durch private Zertifizierungsvereine und Zertifizierungsfirmen erledigt werden muss, ist in Österreich durch das Gesetz geregelt.
Wenn Sie Pflanzen kaufen und überprüfen möchten, ob Sie auch wirklich das bekommen was Sie bezahlt haben, können Sie von den gekauften Pflanzen Proben ziehen (am Besten bereits beim Abholen der Pflanzen), dies Proben an das BFW senden und genetisch überprüfen lassen.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung bzw. sind Ihnen gerne behilflich.

Das österreichische Verfahren der Saatgut- bzw. Forstpflanzenzertifizierung um Überblick:

Schematische Darstellung des österreichischen Vermehrungsgut-Gesetzes

Weiters produzieren wir Forstpflanzen aus Saatgut von Nachbarstaaten (z.B. Deutschland). Wie bereits beschrieben sind die Auflagen bei der Saatgutbeerntung in diesen Staaten weniger streng. Deshalb gibt es spezielle Zertifizierungsverfahren bei denen wir auch teilnehmen.

Wir produzieren Forstpflanzen entsprechend den Vorgaben von Züf und FfV

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