Eine Förderaktion des Landes Oberösterreich
Voraussetzungen für die Kalkungsförderung
Streunutzung oder Waldweide sowie reine Fichten- oder Kiefernwirtschaft über mehrere Baumgenerationen haben viele Böden stark in Mitleidenschaft gezogen. Oftmals sind Baumkronen schütter und Nadeln fahl, die Zuwächse der Bäume gehen durch den Nährstoffentzug stark zurück, die Humusauflage wird mächtiger und das saure Bodenmilieu führt zum Verschwinden der bodenverbessernden Regenwürmer. Die Kalkung ist der erste Schritt zur Bodengesundheit. Das Einbringen von tiefer wurzelnden Laubbaumarten und Tanne ist mittelfristig der wichtigste Schritt zu gesünderen Böden.
Grundlage für die Waldbodensanierung ist eine schlechte Basenversorgung des Standortes, die durch die Nutzungsgeschichte hervorgerufen wurde. Die Bodenvegetation, Humusauflage und der Boden selbst geben dazu wichtige Hinweise:
• Streunutzung oder Waldweide in der Vergangenheit
• Bodenvegetation zeigt starke Versauerung an (Heidel- oder Preiselbeere, Drahtschmiele, Heidekraut, Astmoos)
• inaktive Humusform
• saures Grundgestein (Granit, Gneis, saure Schotter)
• Vergilbung von Nadeln
• Auftreten von Sirococcus-Zweigpilzen
Es ist keine Waldsanierung notwendig.
Kronenzustand und Vegetation zeigen eine ausreichende Nährstoffversorgung an.
Die Bodenvegetation zeigt schlechte Nährstoffversorgung an. Ehemalige Streunutzung ist oft noch an einem Kiefernanteil zu sehen.
Keinesfalls dürfen folgende Standorte gekalkt werden
• Moore und moornahe Standorte
• Gewässer: Abstand von 25 m ist jedenfalls einzuhalten
• sehr flachgründige Standorte mit weniger als 20 cm Bodenmächtigkeit
• Zone I von Wasserschutzgebieten
Auf Kahlflächen mit geringem Bodenbewuchs wird die Düngung nicht empfohlen. Hier ist die Gefahr des Nährstoffaustrags durch Humusabbau hoch.
–> Merkblatt dazu